Maritta Eberle

Ergotherapie für Säuglinge & Kleinkinder von 0 bis 3 Jahre

Schon bei Säuglingen und Kleinkindern können Entwicklungsstörungen durch Abweichungen in der Bewegungs-, Spiel-, Sprach-, Emotional-, und Sozialentwicklung sichtbar werden.

Probleme können sein:

  • Ihr Kind lässt sich schwer beruhigen
  • Schwierigkeiten mit dem Einschlafen / Baden
  • Heikle Esser
  • Ihr Baby lautiert nicht / nimmt keinen Blickkontakt auf / zeigt kein soziales Lächeln
  • Ihr Baby weint bei Lagewechsel
  • die Muskelspannung ist sehr hoch oder erscheint schlaff
  • Ihr Baby zeigt eine herabgesetzte Wachheit und Aktivität
  • Bewegungsübergänge (drehen, krabbeln, aufstehen, gehen) fallen schwer
  • Ihr Kind benötigt lange neue motorische Entwicklungsschritte zu erlernen (z.B. klettern, Spielgeräte benutzen)
  • Allgemeine Hinweise auf eine Entwicklungsverzögerungen
  • Schwierigkeiten in der Eltern-Kind-Interaktion

Dennoch soll und darf sich jedes Kind in den unterschiedlichen Bereichen unterschiedlich schnell entwickeln. In diesem Alter gibt es eine sehr große Bandbreite an Variationen in der Normalentwicklung, in denen ein Kind einen bestimmten Entwicklungsschritt erreicht haben sollte.

Sprechen Sie bei Bedenken mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt darüber. Diese können entscheiden, ob eine therapiebedürftige Entwicklungsstörung vorliegt, und Ihr Kind bei Bedarf zur ergotherapeutischen Abklärung weiterleiten.

Bei bestehenden Diagnosen (z.B. Down Syndrom) und Frühgeborenen kann eine frühzeitige ergotherapeutische Intervention Erleichterung im Alltag Ihres Kindes und für Sie als Eltern bringen. Je früher, desto besser, da dies den Behandlungszeitraum verkürzt und Sie als Eltern entlastet. Häufig kann schon eine ergotherapeutische Elternberatung aufschlussreich sein. Das Miteinander in der Familie gewinnt an Lebensqualität und die elterlichen Kompetenzen werden gestärkt.

In meinen Therapiestunden sind mir die Weitergabe von Ideen zur Alltagsgestaltung (u.a. sensorische Strategien; strukturierter Tagesablauf mit Wach- und Schlafzeiten) und zielgerichtete spielerische Übungen ein Anliegen.

 

Kosten

Ablauf

Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Zuweisung. Besorgen Sie sich daher bitte vor unserem ersten Termin eine Verordnung bei Ihrem Kinderfacharzt (10x Ergotherapie à 60 Minuten). Bitte beachten Sie, dass die Verordnung zu Behandlungsbeginn nicht älter als 2 Wochen sein darf.

Bei einigen Krankenkassen benötigen Sie vor Behandlungsbeginn eine chefärztliche Bewilligung, bzw. einen Behandlungsplan, um eine teilweise Refundierung durch die Krankenkasse zu erhalten. Wir besprechen dies bei unserem Telefonat vor Beginn der Behandlung.

Nach der Begutachtung (ca. 2 bis 3 Termine) bezüglich Wahrnehmungsleistungen und Handlungsfertigkeiten Ihres Kindes erfolgt ein Elterngespräch (ohne Kind), in dem wir die Ergebnisse besprechen und gemeinsam die Ziele festlegen. Sie erhalten von mir anschließend eine schriftliche Zusammenfassung.

Die Therapie sollte regelmäßig 1x/Woche stattfinden. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage. (Die genaue Regelung erhalten Sie bei unserem ersten Termin als PatientInneninformation).